Dr. Frank Bücher
Historisches Institut
Abteilung Alte Geschichte
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50923 Köln
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Informationen zum Wechsel in die neue PO-Version 23/24
Die neue Version der Prüfungsordnung 23/24 steht kurz vor der Einführung. Das Historische Institut hat Informationen online gestellt.
Alle, die im SoSe 23 ausschließlich in den Basismodulen studieren und noch keine Aufbaumodulveranstaltungen belegt haben, werden automatisch in die neue PO-Version überführt werden.
Wer schon im Aufbaumodulbereich studiert: Ein freiwilliger Wechsel in die Neue PO ist möglich, aber das Historische Institut rät dazu, das Studium nach alter PO 15/16 zu beenden, was noch zwei Jahre lang (bis zum SoSe 25) möglich ist (siehe die verlinkten Folien, bes. Folien 3 & 4).
Die Änderung der Prüfungsordnung geht u.a. einher mit Veränderungen in der Modularchitektur.
Das Historische Institut hat die Informationen der PP-Folien aus den Juni-Beratungen PO 23/24 (GyGe) online gestellt.
Hier die Folien für HRSGe PO 23/24 und 2-Fach-Ba (nichtschulisch) PO 23/24.
Wir haben institutsweit den Hausarbeits-Prüfungstermin auf den 30. August vorverlegt, was vor allem für die BM-Modulprüfungen wichtig ist. Wenn Sie bis dahin Ihre Hausarbeit einreichen, werden Ihre Veranstaltungsleiter zeitnah korrigieren und die Ergebnisse in Klips verwalten, damit Sie sich in der zweiten KLIPS-Belegphase ggf. für ein Aufbauseminar bewerben können KLIPS überprüft nunmehr generell [bislang geschah dies nur für AM 4] die Voraussetzungen bereits bei der Bewerbung (=> Abschluss von drei Basismodulen, darunter zwingend dasjenige, zu dem (Epoche resp. Didaktik) man ein Aufbaumodul wählen möchte).
ACHTUNG beim AM 3 (GyGe und 2Fach-BA): Da man die Vorlesung eines Aufbaumoduls in der neuen PO 23/24 bereits nach erfolgreicher Absolvierung der epochenzugehörigen Einführungsvorlesung besuchen kann, muss man insbesondere beim AM 3 aufpassen. Hier wird nämlich die MAP in der Klausur zur Vorlesung absolviert. Man darf die Modulabschlussprüfung erst absolvieren, wenn die Voraussetzungen für die MAP erfüllt sind (d.h.: drei Basismodule abgeschlossen, darunter das der entsprechenden Epoche). Die drei Prüfungsfenster zählen dabei nach wie vor ab dem Veranstaltungssemester der VL!
- Worst case: Sie belegen die AM 3-Vorlesung, müssen aber noch einiges in den BM beenden resp. absolvieren. Dann hätten Sie evtl. die VL im AM 3 gehört, dürften aber nicht die Modulprüfung absolvieren, bis die Voraussetzungen für die MAP vorliegen, (und die drei Prüfungsfenster zählen dann schon) ... Also, bitte aufpassen und dieses Szenario unbedingt vermeiden!
Ich möchte Geschichtslehrer/in werden!
Ein paar Orientierungs- und Grundinfos
Wenn in jemandem zum Ende der Schulzeit bei der schwierigen Entscheidung, einen Beruf zu wählen, die Neigung und der Wunsch heranwachsen, Geschichtslehrer/in werden zu wollen, heißt es für die Realisierung erst einmal, Informationen zu sammeln. Selbstverständlich gibt es auf den Homepages der an einer Ausbildung zum Lehrberuf Beteiligten eine große Menge an Informationen, die jemandem bei der Infosuche wahrscheinlich vorkommen wie ein Dschungel. Hier heißt es: Geduld bewahren und am Ball bleiben. Man muss sich in die Uni- und Studienwelt hineindenken und die Informationsangebote nutzen.
Ich notiere im folgenden einige meiner Ansicht nach zentrale Begriffe und (Anlauf)punkte, um so ein wenig 'erstes Licht' ins Info-Dickicht zu bringen.
Universität – Fakultäten: Eine Hochschule – gerade eine so große (Fächer und Gebäude) wie die Universität zu Köln – ist ein ziemlich komplexer Organismus. Sie besteht aus Fakultäten. Das Fach Geschichte ist unter dem Dach der Philosophischen Fakultät beheimatet. Je nachdem welches zweite Fach man als Lehrfach für die Schule studieren möchte, ist man an derselben (z.B. Germanistik, Englisch) oder an einer anderen Fakultät (z.B. Mathematik, Chemie, Biologie). Wenn man ein Studium auf Lehramt aufnimmt, sind selbstverständlich auch Bildungswissenschaften ein dazugehöriges Element, die wiederum an der Humanwissenschaftlichen Fakultät angesiedelt sind. Man schreibt sich also für einen Studiengang ein, sagen wir „Lehramt an Gymnasium und Gesamtschule“ (dafür bin ich im Fach Geschichte ‚Fachberater‘ im Historischen Institut) und wird dann in dem großen Organismus Universität an verschiedenen Stellen unterwegs sein. Bevor es damit losgehen kann, muss man sich einschreiben. Die Einschreibung erfolgt beim zentralen Studierendensekretariat. Hier sind die online-Infos ganz wichtig, weil die Einschreibung digital einzuleiten ist.
Wie wird man Lehrer/in? Das Lehramtsstudium unterteilt sich in zwei konsekutive Phasen. Man nimmt zunächst ein Bachelorstudium auf. Nachdem dieses abgeschlossen ist, folgt ein Studium im Master of Education. In beiden Studiumsphasen gibt es Praxisanteile. An diesen universitären Ausbildungsteil schließt sich dann auch noch das Referendariat an. Neben Geschichte studiert man ein zweites Fach und zudem Bildungswissenschaften. Die Lehramtsausbildung wird im Zentrum für LehrerInnenbildung (ZfL) koordiniert, wo auch das Prüfungsamt angesiedelt ist. Im ZfL finden Sie auf den Onlineseiten sehr gute Informationen für den gesamten Verlauf eines Lehramtsstudiums, unterteilt in die einzelnen Phasen.
Studienprofile: Es gibt im Fach Geschichte ein Studienprofil für das Lehramt an „Gymnasium und Gesamtschule“ (GyGe) sowie eines für „Haupt-, Real- Sekundar- und Gesamtschule“ (HRSGe). Die Profile unterscheiden sich in den Sprachvoraussetzungen und in einigen Punkten der Studienstruktur. Man entscheidet sich und schreibt sich für eines ein. (Ein späterer Wechsel ist durchaus möglich. Je nachdem sind Anpassungsleistungen zu erbringen.)
Regelwerk: Jedes Fach hat für das Studium ein Regelwerk. Weil die Studienelemente zu Modulen gruppiert werden, spricht man vom Modulhandbuch. Das sind nicht allzu viele Seiten, die man auf jeden Fall zur Kenntnis nehmen sollte. Hier lesen Sie sowohl einige allgemeine Regeln und Sie finden einzelne Modultabellen, die gleichmäßig aufgebaut sind und alle nötigen Informationen für die Absolvierung des Moduls enthalten. Ein anderes grundlegendes Regelwerk ist die allgemeine Prüfungsordnung. Auf alle diese zentralen Regelwerke kann man bequem über den Navi des ZfL zugreifen. Man sollte sich gründlich damit beschäftigen, weil ein ordnungsgemäßes Studium eine Voraussetzung für die Abschlüsse darstellt und man auf diesem Wege problemlos und zügig sein Studium absolvieren kann. Wer die Regeln kennt, bleibt von bösen Überraschungen verschont.
Bei Unsicherheiten und Fragen gibt es Studienberatungen, z.B. für Geschichtsstudierende unsere Erstsemesterberatungen am Historischen Institut (terminlich getrennt nach schulisch und nichtschulischen Studiengängen), deren Besuch nachdrücklich zu empfehlen ist, und auch die Möglichkeit individueller Sprechstunden bei den Fachberatern.
Veranstaltungsbelegung: Wenn man weiß, welche Studienelemente bzw. Veranstaltungen man in welchem Bereich des Studiums absolvieren muss, besteht die nächste Aufgabe darin, sich aus dem Angebot bevorzugte Themen herauszusuchen und sich für diese Veranstaltungen in unserem Campusmanagement KLIPS zu bewerben. So entsteht Ihr individueller Stundenplan. Für das Fach Geschichte haben wir unter anderem ein Beratungsvideo erstellt, wie man sich in KLIPS zu Veranstaltungen bewirbt und welche Strategien man dabei beachten sollte. Das Thema Veranstaltungsbelegung ist aber auch integraler Bestandteil unserer Erstsemesterberatungen. Das ZfL bietet eine eigene allgemeine Seite zur Stundenplangestaltung (u.a. Video und weitere Materialien) an.
Sprachvoraussetzungen: Alle interessiert die Frage nach den sprachlichen Voraussetzungen, insbesondere die „Latein-Frage“. Im Studienprofil Gymnasium und Gesamtschule muss man Lateinkenntnisse nachweisen. Eigentlich stellen diese eine Studienvoraussetzung dar. Aber es ist möglich, auch während des Studiums – spätestens bis zur Anmeldung der Bachelorarbeit– die Lateinkenntnisse zu erwerben. Dazu gibt es Kurse, die die Universität zu Köln anbietet. Man muss den Kurs Latein II mit Klausur bestanden haben. Das entspricht Lateinkenntnissen im Umfang der Kleinen Latinums. Wer auf dem Abiturzeugnis bereits das Latinum nachweisen kann, erfüllt diese Sprachvoraussetzung und braucht diese nur im Prüfungsamt des ZfL vorzulegen. Für alle Fragen zum Thema Sprachvoraussetzungen gibt es im ZfL den ‚Fremdsprachen-Navi‘.
Abschlussarbeit: Das Studium wird mit einer Bachelor- bzw. einer Masterarbeit abgeschlossen. Dabei muss diese Arbeit nicht unbedingt das allerletzte Element des Studiums sein. Es ist möglich, dass man die Voraussetzungen für die Bachelor- bzw. Masterarbeit erfüllt und diese dann auch jeweils verfasst, während man vielleicht noch andere Elemente im Studium absolviert. Natürlich schreibt man im Studium nur eine Bachelorarbeit und eine Masterarbeit. Man darf sich aussuchen, in welchem Fach - z.B. in Geschichte - man sie schreibt oder ob man diese Arbeit im zweiten Fach oder Bildungswissenschaften anfertigen möchte.
Ist Geschichte das richtige Fach für mich? Wenn Sie einen Eindruck davon gewinnen möchten, was es inhaltlich bedeutet, 'Geschichte zu studieren', empfehle ich Ihnen dringend das OSA des Historischen Instituts zu bearbeiten. Das 'Online Self Assessment' stellt unterschiedliche Arbeitsbereiche eines historischen Studiums vor, so dass Sie Ihre eigenen Erwartungen auf der einen Seite und die Anforderungen der Universität auf der anderen Seite miteinander abgleichen können. Hier finden Sie eine Wegbeschreibung zum OSA.
GyGe: "Kleines Latinum" ausreichend
Liebe Kommilitoninnen und Kommilitonen des Studienprofils La GyGe im Fach Geschichte,
das ZfL wird ab sofort (09.02.2023) im Lehramt an Gymnasien und Gesamtschulen bei der Zulassung zur Bachelorarbeit nur noch den Nachweis von Lateinkenntnissen auf dem Niveau des "Kleinen Latinums" fordern.
‚OSA‘ des Historischen Instituts
Sehr geehrte Damen und Herren,
liebe Studieninteressierte,
liebe Studierende,
das Historische Institut hat ein Online-Self-Assessment (OSA) für alle Studieninteressierten (schulische wie nichtschulische Studienprofile) im Fach Geschichte (Ba-Studium) entwickelt. Mit Hilfe dieses OSA können Sie Ihre persönlichen Interessen, Erwartungen und Kompetenzen mit den universitären Anforderungen und Inhalten des Fachs Geschichte abgleichen. Außerdem enthält es Verweise auf weiterführende Informations- und Beratungsangebote, die Sie auf dem Weg zu Ihrer Studienentscheidung unterstützen können. Hier finden Sie eine Wegbeschreibung zum OSA.
Studienberatungsseiten
LA-Studiengänge PO 15/16 (auslaufend)
Die Beratungsseiten für die auslaufenden Bachelorstudiengänge gemäß PO 15/16 finden Sie jeweils hier:
Ba GyGe Ba HRSGe M.Ed. GyGe M.Ed. HRSGe
BA ASuK - Alte Geschichte
Ein Video zum Verbundstudiengang Bachelor ASuK - Alte Geschichte finden Sie hier.
Hier ein (allgemeines, nicht ASuK-spezifisches) Video zum Thema KLIPS: Stundenplan gestalten und Veranstaltungen belegen.
Weitere Informationen und Links zum ASuK-Modulhandbuch, den Fachspezifischen Bestimmungen etc. finden Sie hier.
Informationen zum Studium und zur PO 15/16
Modulprüfungen: Anmeldefristen in KLIPS 2.0 und wichtige Infos zum Prüfungsprozedere
Die Prüfungsanmeldungen werden hier offiiziell bekannt gegeben.
Mündliche Prüfung/kombinierte Prüfung/Klausur: 22.05.2023 - 02.07.2023
Hausarbeit: 22.05.2023 - 30.08.2023
Bitte beachten Sie:
- ACHTUNG: Es gibt unterschiedliche Fristen für die verschiedenen Prüfungen!
- Zu allen Modulprüfungen müssen Sie sich in KLIPS 2 anmelden (=> Infos in KLIPS 2-Hilfe). Nur so gelangen die Prüfungen später auch korrekt auf Ihr Transcript of Records.
- WICHTIG: Bei den veröffentlichten Terminen handelt es sich um die längstmöglichen: Die An- und Abmeldung muss aber auf jeden Fall spätestens vor dem Tag der Prüfung erfolgt sein! Sie dürfen sich im Nachhinein weder zu einer Prüfung an- noch abmelden!
- Denken Sie für die mündliche Prüfung (AM 1 & SM 1) ebenfalls an den Anmelde- & Protokollbogen.
- Auf dem Anmeldebogen bestätigen Sie mit Ihrer Unterschrift, dass Sie alle Voraussetzungen für die Prüfung, also auch die Anmeldeformalitäten, korrekt erfüllen.
- Bitte melden Sie sich unbedingt in KLIPS rechtzeitig innerhalb der Fristen ab (=> Infos aus KLIPS 2-Hilfe), wenn Sie die Prüfung nicht antreten können/wollen, und informieren Sie auch Ihre(n) Prüfer*in. Ansonsten wird Ihnen für diesen Prüfungsversuch eine 5,0 eingetragen werden! Ein solches Ergebnis erscheint auf Ihrem Transcript of Records, solange bis Sie die Prüfung erfolgreich absolviert haben!
NOTA: Sie melden sich immer nur für das aktuell laufende Prüfungsfenster an. Wenn Sie sich also evtl. umentscheiden, in einem Prüfungsfenster die bereits angemeldete Prüfung doch nicht zu absolvieren, dann müssen sie sich innerhalb der veröffentlichten Fristen abmelden (Sonst erfolgt der Eintrag "mangelhaft"). Im kommenden Prüfungsfenster müssen sie sich dann erneut in KLIPS 2.0 zur Modulprüfung bei demselben Dozenten bzw. derselben Dozentin anmelden. Sie können dabei NICHT davon ausgehen, das Thema vom einen ins nächste Prüfungsfenster mitnehmen zu können! Mit der Abmeldung verfällt grundsätzlich auch das abgesprochene Thema. Pro Prüfungsfenster resp. -anmeldung ist das Thema daher mit dem Dozenten/der Dozentin jeweils neu abzusprechen.
Zur Klausur im AM 3 schauen Sie bitte auf die aktuellen Infos im Aufklappmenü unter der Überschrift "MAP im Aufbaumodul AM3 (2-Fach BA und BA LA Gy/Ge)", hier auch der Link zum Leitfaden zur AM3-Klausur.
TIPP: Audiokommentierte Beratungsvideos gemäß PO 15/16 zum Thema Modulprüfungen (AM & SM):
Ba GyGe Ba HRSGe M.Ed. GyGe M.Ed. HRSGe
ACHTUNG: Die Videoinformationen zum AM 3 im GyGe sind mittlerweile nicht mehr aktuell.
Prüfung nicht bestanden oder Hausarbeit nicht eingereicht - alles verloren?
In der PO 15/16 sind zwei Elemente zu differenzieren. Im Laufe des Semesters erarbeitet man sich auf dem Weg zur Modulprüfung (1) die aktive Teilnahme (gemäß den vom Dozenten formulierten Studienleistungen, seit der PO vom August 2022 gilt eine Anwesenheit von 80% in den ES als obligatorisch). Wenn Sie die "aktive Teilnahme" absolviert haben, schreibt KLIPS 2.0 zu einem Stichtag die aktive Teilnahme in der entsprechenden Zeile des Moduls fest.
Die aktive Teilnahme ist die Grundlage sowie die Voraussetzung für (2) den Leistungsnachweis. In den ES (BM 1-3 zum Beispiel) wird dafür eine Hausarbeit angefertigt - für die Modulprüfung melden Sie sich eigens in KLIPS an (s. auch oben Punkt 1 "Modulprüfungen: Anmeldefristen...").
Das erste mögliche Prüfungsfenster liegt während des Veranstaltungssemesters. Für ein im April beginnendes Sommersemester können Sie sich etwa ab Ende Mai zur Modulprüfung anmelden, für ein Wintersemester (VL-Beginn Oktober) etwa im Dezember.
Mit dem Veranstaltungssemester beginnt der drei Prüfungsfenster umfassende 'Prüfungsanspruch'.
Beispiel: Veranstaltung im WiSe 22/23
Prüfungsfenster 1: WiSe 22/23
Prüfungsfenster 2: SoSe 23
Prüfungsfenster 3: WiSe 23/24
Nachdrücklicher Rat: Ziehen Sie Veranstaltung und Prüfung am besten immer zusammen. Das 'Verschleppen' in spätere Prüfungsfenster ist für die inhaltliche Bewältigung eher nachteilig, weil der Stoff schon wieder weiter zurückliegt. Bedenken Sie auch: Wenn Sie erst Prüfungsfenster 2 oder 3 nutzen (also vorherige Möglichkeiten ungenutzt verfallen lassen), ist dies Ihre Verantwortung - in diesen Fällen bleiben/bleibt nur zwei bzw. ein Versuch(e).
AN- & ABMELDFUNG: Sie melden sich immer nur für das aktuell laufende Prüfungsfenster an. Wenn Sie sich also entscheiden, in einem Prüfungsfenster die Prüfung doch nicht zu absolvieren, dann müssen Sie sich innerhalb der veröffentlichten Fristen abmelden (Sonst erfolgt in KLIPS der Eintrag "mangelhaft"). Im kommenden Prüfungsfenster müssen Sie sich dann in KLIPS 2.0 zur Modulprüfung bei demselben Dozenten bzw. derselben Dozentin erneut anmelden.
Sie können dabei NICHT davon ausgehen, das Thema einer Hausarbeit vom einen ins nächste Prüfungsfenster mitnehmen zu können! Mit der Abmeldung verfällt grundsätzlich auch das abgesprochene Thema. Pro Prüfungsfenster resp. -anmeldung ist das Thema daher mit dem Dozenten/der Dozentin jeweils neu abzusprechen.
Die Regeln gelten grundsätzlich analog für mündliche Prüfungen und Klausuren als Modulprüfungen.
FALLS 'NICHT BESTANDEN': Wer die Hausarbeit nicht fristgerecht einreicht oder wessen Leistung als nicht ausreichend bewertet wird, hat die Prüfung zunächst "nicht bestanden"* (was aber keine Auswirkungen auf die bereits fixierte aktive Teilnahme hat). Sie haben die Möglichkeit zu einem zweiten Versuch (maximal sogar zu einem dritten**) in den unmittelbar folgenden Prüfungsfenstern - jeweils mit neuer Anmeldung zur Modulprüfung in KLIPS. Grundsätzlich ist das Veranstaltungssemester das Ausgangssemester für die maximal 3 möglichen Prüfungsfenster (s.o.)
*Aufgrund eines Beschlusses des HI (vom 18.10.2017) kann in Einzelfällen nach Ermessen der PrüferInnen eine Überarbeitung der eingereichten Hausarbeit eingefordert werden. [Eine Überarbeitung ist bei der Prüfungsform Klausur oder mündliche Prüfung natürlich nicht möglich.]
**Der Prüfungsanspruch zu einer Lehrveranstaltung erlischt nach 18 Monaten (inklusive Veranstaltungssemester). (Danach wäre eine neue Veranstaltung zu absolvieren. Vermeiden Sie diesen Fall möglichst!)
NOTA: Das HI hat beschlossen, dass man bei bereits absolvierter aktiver Teilnahme keinen neuen Seminarplatz in einem ES erhält, solange nicht sämtliche Prüfungsversuche abgelegt wurden, die mit dem absolvierten Seminar verbunden sind.
Zur Bachelorarbeit gelten die verbindlichen Aussagen des ZfL, wo die Bachelorarbeit angemeldet werden muss.
TIPP: Unser Beratungsvideo gemäß PO 15/16 zur Bachelorarbeit "Planungen.Voraussetzungen.Anmeldung"
(Die Infos in dem Video sind weiterhin aktuell, aber das ZfL hat vor kurzem seine Seiten neu gestaltet, so dass die Screenshots im Video nicht mehr den Onlineseiten entsprechen.)
Voraussetzungen für die Aufbaumodule beachten!
Immer wieder gibt es das Problem, dass Studierende Aufbaumodule belegen wollen, ohne die Voraussetzungen dafür bereits zu erfüllen. Das ist nicht im Sinne der Studienordnung. Das Historische Institut legt großen Wert auf die Einhaltung dieser sinnvollen Vorgaben und überprüft auch die entsprechenden Bewerbungen/Anmeldungen. Ausschlaggebend sind die im ToR nachgewiesenen Modulabschlüsse.
Die Voraussetzungen für die Teilnahme an Aufbaumodulveranstaltungen stehen jeweils in Zeile 5 (hier am Bsp. AM1 für Ba La) der Aufbaumodultabellen im Modulhandbuch. Dort heißt es:
"Vor dem Besuch der Lehrveranstaltungen des Moduls müssen das Basismodul der Epoche, die für das Aufbaumodul 1 gewählt wurde, sowie zwei weitere Basismodule erfolgreich abgeschlossen sein."
Sie dürfen, wie Sie wissen, die Epochen in den Aufbaumodulen nach Ihrer Wahl zuordnen. Aber die spezifischen Voraussetzungen müssen (natürlich in jedem Studiengang/ -profil) jeweils erfüllt werden!
Frage: Ich warte nur noch auf ein (ggf. mehrere) Ergebnis(se) einer Hausarbeit im BM und dann erfülle ich alle Voraussetzungen... Darf ich mich dann trotzdem für Aufbaumodulveranstaltungen bewerben und daran teilnehmen?
Ist das bei Ihnen der Fall, dann dürfen Sie sich bewerben und auch einen zugewiesenen AM-Veranstaltungsplatz zunächst wahrnehmen. Aber die konkrete Situation ist dem Veranstaltungsleiter gleich zu Semesterbeginn mitzuteilen. Die Dozenten in den Aufbaumodulen sind zur Kontrolle der Voraussetzungen angehalten.
Das Historische Institut handhabt diese Fälle wie folgt: Spätestens nach 5 Wochen ab Vorlesungsbeginn müssen das erfolgreiche Bestehen und der Abschluss des BM sowie die Erfüllung der kompletten Voraussetzungen per ToR nachgewiesen werden. Sonst müssen Sie den AM-Kurs wieder verlassen.
ACHTUNG: KLIPS prüft speziell schon bei Bewerbungen für das AM 4, ob die Voraussetzungen erfüllt sind und lässt nur dann eine Bewerbung zu.
TIPP: Link zu unserem Beratungsvideo für "Fachstudium Phase 2": Aufbaumodule 1-4: "Planungen, Voraussetzungen"
Umbuchung einer Leistung in KLIPS 2.0
Die Schritt für Schritt-Anleitung zeigt Ihnen, wie Sie bereits fixierte Teilnahmen aus einem Modulkontext in einen anderen 'umhängen' können. Das geht aber nur, solange das Modul noch nicht abgeschlossen ist.
Mündliche Prüfungen - Prozedere und Formulare
Die epochenbezogene 45minütige mündliche Prüfung wird im Zusammenhang mit dem Aufbauseminar (BA La Gy/Ge und HRSGe) bzw. dem Hauptseminar (M. Ed. Gy/Ge) absolviert. Prüfer bzw. Prüferin ist somit der Leiter / die Leiterin des Seminars.
Zur Prüfung müssen Sie sich in KLIPS 2.0 anmelden. Die An- und Abmeldefristen werden auf der Homepage des HI hier bekannt gegeben. Die Themenfindung findet in Vorbereitung der Prüfung in Absprache mit Ihrem Prüfer / Ihrer Prüferin statt.
- NOTA: Sie melden sich immer nur für das aktuell laufende Prüfungsfenster an. Wenn Sie sich also entscheiden, in einem Prüfungsfenster die Prüfung nicht zu absolvieren, dann müssen sie sich innerhalb der veröffentlichten Fristen abmelden (Sonst erfolgt ein Eintrag "mangelhaft".). Im kommenden Prüfungsfenster müssen sie sich dann erneut in KLIPS 2.0 zur Modulprüfung bei demselben Dozenten bzw. derselben Dozentin anmelden und Themen erneut absprechen.
Den Anmelde- und Protokollbogen laden die Prüflinge hier herunter.
TIPP: Beratungsvideos gemäß PO 15/16 Modulprüfungen: Ba GyGe Ba HRSGe M.Ed. GyGe M.Ed HRSGe
Anmeldung zum AM 4 (Fachdidaktik). KLIPS 2.0 prüft Voraussetzungen
Sie möchten im Wintersemester 2020-21 ein Aufbauseminar Didaktik der Geschichte belegen, können sich aber über KLIPS nicht bewerben?
Das liegt daran, dass KLIPS prüft, ob Sie die Modulvoraussetzungen zum Zeitpunkt der Bewerbung erfüllen (abgeschlossenes BM 4 sowie zwei weitere abgeschlossene Basismodule, die alle drei auch bereits in KLIPS vollständig inklusive aller Veranstaltungen und der Modulprüfung gelistet sein müssen).
Bitten Sie Ihre Dozentinnen und Dozenten, ausstehende Korrekturen zu priorisieren und die Ergebnisse so zügig wie möglich dem Prüfungsamt zu übermitteln, damit Sie die zweite Belegphase wahrnehmen können.
Sollte dies zeitlich nicht gelingen: Wenden Sie sich in der Woche vor Vorlesungsbeginn bitte an Karin Schützeichel, die KLIPS-Beauftragte des Historischen Instituts. Frau Schützeichel benötigt einen formlosen Nachweis, dass die Modulprüfung bestanden ist (z.B. eine kurze "Die Hausarbeit ist bestanden"-Mail der Dozentin/des Dozenten), dann kann sie Sie in einem AS Didaktik zulassen.
Am besten nutzen Sie für Anfrage das Kontaktformular KLIPS 2.0/Studienberatung des Historischen Instituts.
BA-Arbeit. Wichtige Infos zum Übergang vom Bachelor in den Master
Viele Studierende stellen die Frage, ob man sich für den Master of Education bewerben kann, wenn das Bachelorstudium noch nicht abgeschlossen ist. Hier gilt:
- Ja, die Bewerbung ist auch aus einem noch nicht abgeschlossenen Bachelorstudium heraus möglich.
- Sie müssen zum Bewerbungszeitpunkt wenigstens 144 Leistungspunkte aus abgeschlossenen Modulen nachweisen. Die Bachelorarbeit wird für die Zulassung berücksichtigt, sofern sie schon bewertet und verbucht wurde.
- Darüber hinaus müssen Sie ein Schulpraktikum (Eignungs- oder Orientierungspraktikum) absolviert haben.
Um einen möglichst geschmeidigen Übergang vom Bachelor in den Master zu gewährleisten, müssen Sie im vorhinein gut planen und organisieren. Beachten Sie in diesen Zusammenhängen mit großer Sorgfalt die Informationen des ZfL. Achten Sie vor allem auf die Fristen für die Bewerbungen!
Das ZfL hat eine eigene detaillierte Seite zur Bachelorarbeit.
ACHTUNG: Eine wichtige Regel betrifft alle Studierenden, die ihre Bachelorarbeit in ihrem geplant letzten Bachelorsemester* verfassen wollen. Der Anmeldezeitpunkt der Bachelorarbeit muss so liegen, dass die volle dreimonatige Bearbeitungszeit gegeben ist. Daraus ergeben sich Fristen:
- Verbindliche Anmeldefrist für die Bachelorarbeit*:
- 15.12. (bei der Master-Bewerbung zum SoSe mit Bewerbungsfrist 15.03.),
- 15.06. (bei der Master-Bewerbung zum WiSe mit Bewerbungsfrist 15.09.).
- Zu diesen Zeitpunkten (15.06. / 15.12.) muss die Bachelorarbeit spätestens im ZfL angemeldet sein, um sich ggf. für das Folgesemester zum Master bewerben zu könnnen. Es ist nachdrücklich empfehlenswert, rechtzeitig die Themen- und Prüfersuche zu beginnen und das Anmeldungsprozedere einzuleiten. Sie dürfen sich natürlich auch früher anmelden!
TIPP: Beratungsvideo gemäß PO 15/16 "Planungen.Voraussetzungen. Anmeldung" zu diesem Thema in unseren Beratungsorganigrammen. (Die Infos in dem Video sind weiterhin aktuell, aber das ZfL hat inzwischen seine Seiten neu gestaltet, so dass die Screenshots im Video nicht mehr den Onlineseiten entsprechen.)
* Wer die Bachelorarbeit nicht in seinem letzten Bachelorsemester anfertigen will, ist natürlich nicht auf diese Fristen verpflichtet.
Kann ich Veranstaltungen des M.Ed. 'vorziehen'?
Nein. Es können während des Bachelorstudiums keine Teilnahmenachweise oder Prüfungsleistungen für das Masterstudium erbracht werden.
Masterstudium: Informationen zum Praxissemester
Bitte achten Sie in Ihrem eigenen Interesse auf eine gute Vorbereitung und Organisation Ihres Praxissemesters.
Dazu möchte ich Sie auf zwei Informationsquellen hinweisen:
(1) Das Zentrum für LehrerInnenbildung, das das Praxissemester maßgeblich betreut, stellt auf seinen Seiten ausführliche Informationen zum Praxissemester zur Verfügung.
(2) Am Historischen Institut betreut Christoph Wilfert das Praxissemester und hat im Rahmen unseres Beratungsorganigramms ein Beratungsvideo gemäß PO 15/16 zum Praxissemester erstellt.
Nehmen Sie sich bitte die nötige Zeit, um sich in die Organisation und Struktur des Praxissemesters hineinzudenken: Anmeldung etc auf der formalen Seite, die Entscheidung für eine "Profilgruppe" auf der anderen Seite usw.
Links zu den FAQ, MHB, Fachberatern, Anerkennungsbeauftragten ...
Eine Linksammlung finden Sie hier im Info-Navi des Historischen Instituts.
Sprachanforderungen Geschichte Ba La GyGe PO 2015/16
Die geforderten Lateinkenntnisse im Umfange des "Kleinen Latinums" können universitätsintern durch einen erfolgreich, d.h. mit bestandener Klausur abgeschlossenen Latein-II-Kurs (mit uneingeschränkter Wiederholbarkeit) erbracht werden können.
Das ZfL fordert ab sofort (seit dem 09.02.2023) im Lehramt an Gymnasien und Gesamtschulen bei der Zulassung zur Bachelorarbeit nur noch den Nachweis von Lateinkenntnissen auf dem Niveau des "Kleinen Latinums".
Englischkenntnisse müssen mindestens auf dem Niveau B1 GeR nachgewiesen werden.
Hier finden Sie verbindliche Informationen des ZfL zu den Sprachanforderungen Ihres Studiengangs Ba La GyGe.
Für Ba La HRSGe siehe hier:
KLIPS 1-Leistungen nach dem 30.11.2017 / Evtl. Migration nach KLIPS 2
Wenn tatsächlich noch Leistungen aus KLIPS 1 (Ba PO 09 oder LPO 03) migiert werden müssen, wenden Sie sich bitte an die Beratung im ZfL.
Prüfungslizenzen
- Staatsexamen (Klausur, mündliche Prüfung, Zweitgutachten Staatsarbeit)
- Bachelor
- Master: SM 1 und SM 2 (mündliche Prüfung resp. Hausarbeit im Rahmen von Hauptseminaren)
- Masterarbeit: Master of Education
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