Dr. Frank Bücher
Historisches Institut
Abteilung Alte Geschichte
Albertus-Magnus-Platz
50923 Köln
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Kontakt
Philosophikum, Raum 4.121
Tel.: 0221-470 4276
frank.buecher(at)uni-koeln.de
Schreiben Sie mich bei Fragen bitte per Mail an. Dann korrespondieren wir schriftlich oder telefonieren/zoomen oder treffen uns zum Gespräch.
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Studienprofil GyGe: "Kleines Latinum" ab sofort ausreichend
Liebe Kommilitoninnen und Kommilitonen des Studienprofils La GyGe im Fach Geschichte,
das ZfL wird ab sofort (09.02.2023) im Lehramt an Gymnasien und Gesamtschulen bei der Zulassung zur Bachelorarbeit nur noch den Nachweis von Lateinkenntnissen auf dem Niveau des "Kleinen Latinums" fordern.
Mit freundlichen Grüßen und besten Wünschen
Frank Bücher
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‚OSA‘ des HI sowie Studienberatungsseiten für die Lehramtsstudiengänge
Sehr geehrte Damen und Herren,
liebe Studieninteressierte,
liebe Studierende,
das Historische Institut hat jüngst (August 22) ein Online-Self-Assessment (OSA) für alle Studieninteressierten (schulische wie nichtschulische Studienprofile) im Fach Geschichte (Ba-Studium) entwickelt. Mit Hilfe dieses OSA können Sie Ihre persönlichen Interessen, Erwartungen und Kompetenzen mit den universitären Anforderungen und Inhalten des Fachs Geschichte abgleichen. Außerdem enthält es Verweise auf weiterführende Informations- und Beratungsangebote, die Sie auf dem Weg zu Ihrer Studienentscheidung unterstützen können. Hier finden Sie eine Wegbeschreibung zum OSA.
Das Historische Institut hat seine Beratungsseiten zu den historischen Studiengängen so strukturiert, dass für die einzelnen Studiengänge sowie Studienprofile einzelne Seiten entwickelt und für jedes Profil ein Organigramm erstellt wurden. Die Themenfelder dieser Organigramme können Sie als 'Tasten' zu einzelnen Beratungsvideos anklicken (Links zu den Lehramtsprofilen in der folgenden Tabelle).
Auf diese Weise können Sie sich für jede Phase Ihres Studiums mit Hilfe von audiokommentierten Videos, die Ihre Fachberater hergestellt haben, gezielt informieren.
NOTA: Beim Studienprofil Ba La GyGe gibt es seit dem 09.02.2023 eine geringere Sprachanforderung der Lateinkenntnisse, nunmehr im Umfang des Kleinen Latinums. (Das Video "Sprachvoraussetzungen" referiert noch den vorherigen Stand.)
Ein Video zum Verbundstudiengang Bachelor ASuK - Alte Geschichte finden Sie hier.
Die Kenntnis der Studienordnung ist für ein reguläres und problemfreies Studium grundlegend. Machen Sie sich bitte sorgfältig damit vertraut.
Das komplette Studienangebot, also auch die nichtschulischen Studienprofile, einschließlich Links zu Detailinformationen finden Sie hier.
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Sprechstunden. Kontakt
Sprechstunden: Bis auf Weiteres finden die Sprechstunden des Historischen Instituts nicht mehr als persönliche Beratungen statt. Bitte senden Sie mir Ihre Frage unter Angabe Ihrer Matrikelnummer an frank.buecher@uni-koeln.de. Wenn ein persönliches Treffen notwendig ist, verabreden wir einen Termin. Geben Sie in jedem Fall auch eine Rufnummer an, unter der Sie bei eventuellen Rückfragen zu erreichen sind. Zooms sind natürlich auch möglich.
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Informationen zum Studium und zur PO 15/16
Modulprüfungen: Anmeldefristen in KLIPS 2.0 und wichtige Infos zum Prüfungsprozedere
Die Prüfungsanmeldungen werden hier offiiziell bekannt gegeben.
Mündliche Prüfung/kombinierte Prüfung/Klausur: 05.12.2022 - 16.01.2023
Hausarbeit: 05.12.2022 - 14.03. 2023
Bitte beachten Sie:
- ACHTUNG: Es gibt unterschiedliche Fristen für die verschiedenen Prüfungen!
- Zu allen Modulprüfungen müssen Sie sich in KLIPS 2 anmelden (=> Infos in KLIPS 2-Hilfe) . Nur so gelangen die Prüfungen später auch korrekt auf Ihr Transcript of Records.
- WICHTIG: Bei den veröffentlichten Terminen handelt es sich um die längstmöglichen: Die An- und Abmeldung muss aber auf jeden Fall spätestens vor dem Tag der Prüfung erfolgt sein! Sie dürfen sich im Nachhinein weder zu einer Prüfung an- noch abmelden!
- Denken Sie für die mündliche Prüfung (AM 1 & SM 1) ebenfalls an den Anmelde- & Protokollbogen.
- Auf dem Anmeldebogen bestätigen Sie mit Ihrer Unterschrift, dass Sie alle Voraussetzungen für die Prüfung, also auch die Anmeldeformalitäten, korrekt erfüllen.
- Bitte melden Sie sich unbedingt in KLIPS rechtzeitig innerhalb der Fristen ab (=> Infos aus KLIPS 2-Hilfe), wenn Sie die Prüfung nicht antreten können/wollen, und informieren Sie auch Ihre(n) Prüfer*in. Ansonsten wird Ihnen für diesen Prüfungsversuch eine 5,0 eingetragen werden! Ein solches Ergebnis erscheint auf Ihrem Transcript of Records, solange bis Sie die Prüfung erfolgreich absolviert haben!
NOTA: Sie melden sich immer nur für das aktuell laufende Prüfungsfenster an. Wenn Sie sich also evtl. umentscheiden, in einem Prüfungsfenster die bereits angemeldete Prüfung doch nicht zu absolvieren, dann müssen sie sich innerhalb der veröffentlichten Fristen abmelden (Sonst erfolgt der Eintrag "mangelhaft"). Im kommenden Prüfungsfenster müssen sie sich dann erneut in KLIPS 2.0 zur Modulprüfung bei demselben Dozenten bzw. derselben Dozentin anmelden. Sie können dabei NICHT davon ausgehen, das Thema vom einen ins nächste Prüfungsfenster mitnehmen zu können! Mit der Abmeldung verfällt grundsätzlich auch das abgesprochene Thema. Pro Prüfungsfenster resp. -anmeldung ist das Thema daher mit dem Dozenten/der Dozentin jeweils neu abzusprechen.
Zur Klausur im AM 3 (siehe auch die Infos des HI und insbesondere den Leitfaden zur AM 3-Klausur)
- Diese Klausur wird zur Vorlesung des AM 3 absolviert.
- Es gibt einen ersten Haupt- und einen Wiederholungstermin in jedem Prüfungsfenster.
- Alle Studierenden, die an der Klausur teilnehmen möchten, melden sich fristgerecht dazu selbst in KLIPS 2 an. Die Anmeldefristen finden Sie hier.
- Wer kurzfristig erkrankt, muss der Dozentin bzw. dem Dozenten ein ärztliches Attest einreichen, um zum Wiederholungstermin zugelassen zu werden.
- ACHTUNG: Wer nur am Wiederholungstermin teilnehmen möchte, muss sich selbstverständlich ebenfalls fristgerecht im obligatorischen Anmeldezeitraum anmelden (s.o. dritten Spiegelpunkt) und schriftlich auf die Möglichkeit verzichten, die Klausur bei Nichtbestehen im selben Semester zu wiederholen. Dazu wird das ausgefüllte Formblatt "Verzichtserklärung" bis spätestens einen Tag vor der Klausur an die Dozentin bzw. den Dozenten der Vorlesung geschickt.
TIPP: Audiokommentierte Beratungsvideos zum Thema Modulprüfungen (AM & SM):
Ba GyGe Ba HRSGe M.Ed. GyGe M.Ed. HRSGe
Prüfung nicht bestanden oder Hausarbeit nicht eingereicht - alles verloren?
In Hilfeder PO 15/16 sind zwei Elemente zu differenzieren. Im Laufe des Semesters erarbeitet man sich auf dem Weg zur Modulprüfung (1) die aktive Teilnahme (gemäß den vom Dozenten formulierten Studienleistungen). Wenn Sie die "aktive Teilnahme" absolviert haben, schreibt KLIPS 2.0 zu einem Stichtag die aktive Teilnahme in der entsprechenden Zeile des Moduls fest.
Die aktive Teilnahme ist die Grundlage sowie die Voraussetzung für (2) den Leistungsnachweis. In den ES (zum Beispiel) wird dafür eine Hausarbeit angefertigt - für die Modulprüfung melden Sie sich eigens in KLIPS an (s. auch oben Punkt 1 "Modulprüfungen: Anmeldefristen...").
Das erste mögliche Prüfungsfenster liegt während des Veranstaltungssemesters. Für ein im April beginnendes Sommersemester können Sie sich etwa ab Ende Mai zur Modulprüfung anmelden, für ein Wintersemester (VL-Beginn Oktober) etwa im Dezember.
Mit dem Veranstaltungssemester beginnt der drei Prüfungsfenster umfassende 'Prüfungsanspruch'.
Beispiel: Veranstaltung im WiSe 22/23
Prüfungsfenster 1: WiSe 22/23
Prüfungsfenster 2: SoSe 23
Prüfungsfenster 3: WiSe 23/24
Nachdrücklicher Rat: Ziehen Sie Veranstaltung und Prüfung am besten immer zusammen. Das 'Verschleppen' in spätere Prüfungsfenster ist für die inhaltliche Bewältigung eher nachteilig, weil der Stoff schon wieder weiter zurückliegt. Bedenken Sie auch: Wenn Sie erst Prüfungsfenster 2 oder 3 nutzen (also vorherige Möglichkeiten ungenutzt verfallen lassen), ist dies Ihre Verantwortung - in diesen Fällen bleiben/bleibt nur zwei bzw. ein Versuch(e).
AN- & ABMELDFUNG: Sie melden sich immer nur für das aktuell laufende Prüfungsfenster an. Wenn Sie sich also entscheiden, in einem Prüfungsfenster die Prüfung doch nicht zu absolvieren, dann müssen Sie sich innerhalb der veröffentlichten Fristen abmelden (Sonst erfolgt in KLIPS der Eintrag "mangelhaft"). Im kommenden Prüfungsfenster müssen Sie sich dann in KLIPS 2.0 zur Modulprüfung bei demselben Dozenten bzw. derselben Dozentin erneut anmelden.
Sie können dabei NICHT davon ausgehen, das Thema einer Hausarbeit vom einen ins nächste Prüfungsfenster mitnehmen zu können! Mit der Abmeldung verfällt grundsätzlich auch das abgesprochene Thema. Pro Prüfungsfenster resp. -anmeldung ist das Thema daher mit dem Dozenten/der Dozentin jeweils neu abzusprechen.
Die Regeln gelten grundsätzlich analog für mündliche Prüfungen und Klausuren als Modulprüfungen.
FALLS 'NICHT BESTANDEN': Wer die Hausarbeit nicht fristgerecht einreicht oder wessen Leistung als nicht ausreichend bewertet wird, hat die Prüfung zunächst "nicht bestanden"* (was aber keine Auswirkungen auf die bereits fixierte aktive Teilnahme hat). Sie haben die Möglichkeit zu einem zweiten Versuch (maximal sogar zu einem dritten**) in den unmittelbar folgenden Prüfungsfenstern - jeweils mit neuer Anmeldung zur Modulprüfung in KLIPS. Grundsätzlich ist das Veranstaltungssemester das Ausgangssemester für die maximal 3 möglichen Prüfungsfenster (s.o.)
*Aufgrund eines Beschlusses des HI (vom 18.10.2017) kann in Einzelfällen nach Ermessen der PrüferInnen eine Überarbeitung der eingereichten Hausarbeit eingefordert werden. [Eine Überarbeitung ist bei der Prüfungsform Klausur oder mündliche Prüfung natürlich nicht möglich.]
**Der Prüfungsanspruch zu einer Lehrveranstaltung erlischt nach 18 Monaten (inklusive Veranstaltungssemester). (Danach wäre eine neue Veranstaltung zu absolvieren. Vermeiden Sie diesen Fall möglichst!)
NOTA: Das HI hat beschlossen, dass man bei bereits absolvierter aktiver Teilnahme keinen neuen Seminarplatz in einem ES erhält, solange nicht sämtliche Prüfungsversuche abgelegt wurden, die mit dem absolvierten Seminar verbunden sind.
Zur Bachelorarbeit gelten die verbindlichen Aussagen des ZfL, wo die Bachelorarbeit angemeldet werden muss.
TIPP: Unser Beratungsvideo zur Bachelorarbeit "Planungen.Voraussetzungen.Anmeldung"
(Die Infos in dem Video sind weiterhin aktuell, aber das ZfL hat vor kurzem seine Seiten neu gestaltet, so dass die Screenshots im Video nicht mehr den Onlineseiten entsprechen.)
Voraussetzungen für die Aufbaumodule beachten
Immer wieder gibt es das Problem, dass Studierende Aufbaumodule belegen wollen, ohne die Voraussetzungen dafür bereits zu erfüllen. Das ist nicht im Sinne der Studienordnung. Das Historische Institut legt großen Wert auf die Einhaltung dieser sinnvollen Vorgaben und überprüft auch die entsprechenden Bewerbungen/Anmeldungen. Ausschlaggebend sind die im ToR nachgewiesenen Modulabschlüsse.
Die Voraussetzungen für die Teilnahme an Aufbaumodulveranstaltungen stehen jeweils in Zeile 5 (hier am Bsp. AM1 für Ba La) der Aufbaumodultabellen im Modulhandbuch. Dort heißt es:
"Vor dem Besuch der Lehrveranstaltungen des Moduls müssen das Basismodul der Epoche, die für das Aufbaumodul 1 gewählt wurde, sowie zwei weitere Basismodule erfolgreich abgeschlossen sein."
Sie dürfen, wie Sie wissen, die Epochen in den Aufbaumodulen nach Ihrer Wahl zuordnen. Aber die spezifischen Voraussetzungen müssen (natürlich in jedem Studiengang/ -profil) jeweils erfüllt werden!
Frage: Ich warte nur noch auf ein (ggf. mehrere) Ergebnis(se) einer Hausarbeit im BM und dann erfülle ich alle Voraussetzungen... Darf ich mich dann trotzdem für Aufbaumodulveranstaltungen bewerben und daran teilnehmen?
Ist das bei Ihnen der Fall, dann dürfen Sie sich bewerben und auch einen zugewiesenen AM-Veranstaltungsplatz zunächst wahrnehmen. Aber die konkrete Situation ist dem Veranstaltungsleiter gleich zu Semesterbeginn mitzuteilen. Die Dozenten in den Aufbaumodulen sind zur Kontrolle der Voraussetzungen angehalten.
Das Historische Institut handhabt diese Fälle wie folgt: Spätestens nach 5 Wochen ab Vorlesungsbeginn müssen das erfolgreiche Bestehen und der Abschluss des BM sowie die Erfüllung der kompletten Voraussetzungen per ToR nachgewiesen werden. Sonst müssen Sie den AM-Kurs wieder verlassen.
ACHTUNG: KLIPS prüft speziell schon bei Bewerbungen für das AM 4, ob die Voraussetzungen erfüllt sind und lässt nur dann eine Bewerbung zu.
TIPP: Link zu unserem Beratungsvideo für "Fachstudium Phase 2": Aufbaumodule 1-4: "Planungen, Voraussetzungen"
Umbuchung einer Leistung in KLIPS 2.0
Die Schritt für Schritt-Anleitung zeigt Ihnen, wie Sie bereits fixierte Teilnahmen aus einem Modulkontext in einen anderen 'umhängen' können. Das geht aber nur, solange das Modul noch nicht abgeschlossen ist.
Mündliche Prüfungen - Prozedere und Formulare
Die epochenbezogene 45minütige mündliche Prüfung wird im Zusammenhang mit dem Aufbauseminar (BA La Gy/Ge und HRSGe) bzw. dem Hauptseminar (M. Ed. Gy/Ge) absolviert. Prüfer bzw. Prüferin ist somit der Leiter / die Leiterin des Seminars.
Zur Prüfung müssen Sie sich in KLIPS 2.0 anmelden. Die An- und Abmeldefristen werden auf der Homepage des HI hier bekannt gegeben. Die Themenfindung findet in Vorbereitung der Prüfung in Absprache mit Ihrem Prüfer / Ihrer Prüferin statt.
- NOTA: Sie melden sich immer nur für das aktuell laufende Prüfungsfenster an. Wenn Sie sich also entscheiden, in einem Prüfungsfenster die Prüfung nicht zu absolvieren, dann müssen sie sich innerhalb der veröffentlichten Fristen abmelden (Sonst erfolgt ein Eintrag "mangelhaft".). Im kommenden Prüfungsfenster müssen sie sich dann erneut in KLIPS 2.0 zur Modulprüfung bei demselben Dozenten bzw. derselben Dozentin anmelden und Themen erneut absprechen.
Den Anmelde- und Protokollbogen laden die Prüflinge aus hier herunter.
TIPP: Beratungsvideos Modulprüfungen: Ba GyGe Ba HRSGe M.Ed. GyGe M.Ed HRSGe
Anmeldung zum AM 4 (Fachdidaktik). KLIPS 2.0 prüft Voraussetzungen
Sie möchten im Wintersemester 2020-21 ein Aufbauseminar Didaktik der Geschichte belegen, können sich aber über KLIPS nicht bewerben?
Das liegt daran, dass KLIPS prüft, ob Sie die Modulvoraussetzungen zum Zeitpunkt der Bewerbung erfüllen (abgeschlossenes BM 4 sowie zwei weitere abgeschlossene Basismodule, die alle drei auch bereits in KLIPS vollständig inklusive aller Veranstaltungen und der Modulprüfung gelistet sein müssen).
Bitten Sie Ihre Dozentinnen und Dozenten, ausstehende Korrekturen zu priorisieren und die Ergebnisse so zügig wie möglich dem Prüfungsamt zu übermitteln, damit Sie die zweite Belegphase wahrnehmen können.
Sollte dies zeitlich nicht gelingen: Wenden Sie sich in der Woche vor Vorlesungsbeginn bitte an Karin Schützeichel, die KLIPS-Beauftragte des Historischen Instituts. Frau Schützeichel benötigt einen formlosen Nachweis, dass die Modulprüfung bestanden ist (z.B. eine kurze "Die Hausarbeit ist bestanden"-Mail der Dozentin/des Dozenten), dann kann sie Sie in einem AS Didaktik zulassen.
Am besten nutzen Sie für Anfrage das Kontaktformular KLIPS 2.0/Studienberatung des Historischen Instituts.
Wichtige Infos zum Übergang vom Bachelor in den Master
Viele Studierende stellen die Frage, ob man sich für den Master of Education bewerben kann, wenn das Bachelorstudium noch nicht abgeschlossen ist. Hier gilt:
- Ja, die Bewerbung ist auch aus einem noch nicht abgeschlossenen Bachelorstudium heraus möglich.
- Sie müssen zum Bewerbungszeitpunkt wenigstens 144 Leistungspunkte aus abgeschlossenen Modulen nachweisen. Die Bachelorarbeit wird für die Zulassung berücksichtigt, sofern sie schon bewertet und verbucht wurde.
- Darüber hinaus müssen Sie ein Schulpraktikum (Eignungs- oder Orientierungspraktikum) absolviert haben.
Um einen möglichst geschmeidigen Übergang vom Bachelor in den Master zu gewährleisten, müssen Sie im vorhinein gut planen und organisieren. Beachten Sie in diesen Zusammenhängen mit großer Sorgfalt die Informationen des ZfL. Achten Sie vor allem auf die Fristen für die Bewerbungen!
ACHTUNG: Eine wichtige Regel betrifft alle Studierenden, die ihre Bachelorarbeit in ihrem geplant letzten Bachelorsemester* verfassen wollen. Der Anmeldezeitpunkt der Bachelorarbeit muss so liegen, dass die volle dreimonatige Bearbeitungszeit gegeben ist. Daraus ergeben sich Fristen:
- Verbindliche Anmeldefrist für die Bachelorarbeit*:
- 15.12. (bei der Master-Bewerbung zum SoSe mit Bewerbungsfrist 15.03.),
- 15.06. (bei der Master-Bewerbung zum WiSe mit Bewerbungsfrist 15.09.).
- Zu diesen Zeitpunkten (15.06. / 15.12.) muss die Bachelorarbeit spätestens im ZfL angemeldet sein, um sich ggf. für das Folgesemester zum Master bewerben zu könnnen. Es ist nachdrücklich empfehlenswert, rechtzeitig die Themen- und Prüfersuche zu beginnen und das Anmeldungsprozedere einzuleiten. Sie dürfen sich natürlich auch früher anmelden!
TIPP: Beratungsvideo "Planungen.Voraussetzungen. Anmeldung" zu diesem Thema in unseren Beratungsorganigrammen. (Die Infos in dem Video sind weiterhin aktuell, aber das ZfL hat vor kurzem seine Seiten neu gestaltet, so dass die Screenshots im Video nicht mehr den Onlineseiten entsprechen.)
* Wer die Bachelorarbeit nicht in seinem letzten Bachelorsemester anfertigen will, ist natürlich nicht auf diese Fristen verpflichtet.
Kann ich Veranstaltungen des M.Ed. 'vorziehen'?
Nein. Es können während des Bachelorstudiums keine Teilnahmenachweise oder Prüfungsleistungen für das Masterstudium erbracht werden.
Masterstudium: Informationen zum Praxissemester
Bitte achten Sie in Ihrem eigenen Interesse auf eine gute Vorbereitung und Organisation Ihres Praxissemesters.
Dazu möchte ich Sie auf zwei Informationsquellen hinweisen:
(1) Das Zentrum für LehrerInnenbildung, das das Praxissemester maßgeblich betreut, stellt auf seinen Seiten ausführliche Informationen zum Praxissemester zur Verfügung.
(2) Am Historischen Institut betreut Christoph Wilfert das Praxissemester und hat im Rahmen unseres Beratungsorganigramms ein Beratungsvideo zum Praxissemester erstellt.
Nehmen Sie sich bitte die nötige Zeit, um sich in die Organisation und Struktur des Praxissemesters hineinzudenken: Anmeldung etc auf der formalen Seite, die Entscheidung für eine "Profilgruppe" auf der anderen Seite usw.
Links zu den FAQ, MHB, Fachberatern, Anerkennungsbeauftragten ...
Eine Linksammlung finden Sie hier im Info-Navi des Historischen Instituts.
Sprachanforderungen Geschichte Ba La GyGe PO 2015/16
Die geforderten Lateinkenntnisse im Umfange des "Kleinen Latinums" können universitätsintern durch einen erfolgreich, d.h. mit bestandener Klausur abgeschlossenen Latein-II-Kurs (mit uneingeschränkter Wiederholbarkeit) erbracht werden können.
Das ZfL fordert ab sofort (seit dem 09.02.2023) im Lehramt an Gymnasien und Gesamtschulen bei der Zulassung zur Bachelorarbeit nur noch den Nachweis von Lateinkenntnissen auf dem Niveau des "Kleinen Latinums".
Englischkenntnisse müssen mindestens auf dem Niveau B1 GeR nachgewiesen werden.
Hier finden Sie verbindliche Informationen des ZfL zu den Sprachanforderungen Ihres Studiengangs Ba La GyGe.
Für Ba La HRSGe siehe hier:
KLIPS 1-Leistungen nach dem 30.11.2017 / Evtl. Migration nach KLIPS 2
Das ZfL veröffentlicht hier Informationen zur LPO 03 und (ganz unten auf der Seite) zu Leistungen, die in KLIPS 1 absolviert wurden.
Prüfungslizenzen
- Staatsexamen (Klausur, mündliche Prüfung, Zweitgutachten Staatsarbeit)
- Bachelor
- Master: SM 1 und SM 2 (mündliche Prüfung resp. Hausarbeit im Rahmen von Hauptseminaren)
- Masterarbeit: Master of Education
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